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Der Unterschied zwischen digitalen Gesundheitsanwendungen und digitalen Gesundheits-Apps

©Zerbor-AdobeStock.com

Ähnliche Begriffe, aber dennoch ein Unterschied

Zum Hintergrund

Apps bereichern unseren Alltag und können helfen, die Gesundheit digital zu unterstützen. Dabei werden für diese Möglichkeit meist zwei Begriffe synonym verwendet: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Gesundheits-Apps. Dabei ist die Grundlage nicht dieselbe. Damit Sie die Unterschiede besser verstehen, möchten wir die Begriffe im Folgenden für Sie einordnen: 

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) 

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps oder Browseranwendungen (also Anwendungen in diversen Suchmaschinen), die als Kassenleistung verschrieben werden. Eine App kann zu einer Kassenleistung werden, wenn sie als Medizinprodukt eingestuft wird und eine CE-Kennzeichnung sowie eine Risikoklassifizierung erhält. Die Anwendungen werden vor der offiziellen Zulassung als DiGA vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft. Sie wird dann in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und ist somit eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA). Ärztinnen und Ärzte können diese Apps anschließend verordnen, sie sind also erstattbare Kassenleistung. 

Eine DiGA finden und nutzen

Im DiGA-Verzeichnis können Sie schauen, welche Anwendungen bereits als DiGA eingestuft sind. Sollten Sie bei einer App auf Interesse stoßen, sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf an. Erachtet er diese ebenfalls als geeignet, besteht die Möglichkeit der Verschreibung auf Rezept. Sie wiederum senden das Arzneimittelrezept zu Ihrer Krankenkasse. Nach der Genehmigung übermittelt die Krankenkasse Ihnen einen Rezeptcode (Freischaltcode). Dieser muss aus verschiedenen Zeichen (Zeichencode) bestehen, kann aber auch optional als sogenannter QR-Code dargestellt werden. Die Storebetreiber (Apple und Google) haben dafür gesorgt, dass im Falle des Downloads und der Installation einer DiGA anstatt einer Bezahlung die Eingabe des Codes möglich ist. Ein entsprechendes Feld öffnet sich. Hier geben Sie den Zeichencode nun händisch ein, bzw. scannen den QR-Code

Zur Information: Eine DiGA kann auch direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden, wenn die erforderliche medizinische Indikation vorliegt. Fragen Sie dazu dort am besten nach, was genau benötigt wird.

Weitere Informationen zum Thema DiGA finden Sie in der „Anleitung 18: Gesundheits-Apps mit Exkurs E-Rezept“ des Digital-Kompass.

Gesundheits-Apps

Gesundheits-Apps, sind Apps , die die eigene Gesundheit in verschiedener Weise unterstützen sollen, beispielsweise Apps, die den Schlaf aufzeichnen, die Ernährung dokumentieren oder bei Entspannung unterstützen sollen. Im Vergleich zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind diese nicht verschreibungspflichtig. Das heißt, vereinfacht gesagt, anders als DiGAs sind diese keine zertifizierten Medizinprodukte. Ein weiterer Unterschied ist, dass sie nicht von Krankenkassen erstattet werden. Auch in der Aufbereitung der App gibt es Unterschiede: DiGAs sind komplett werbefrei, was bei Gesundheits-Apps nicht immer der Fall sein muss, da sich manche dieser Apps durch Werbung finanzieren.

Außerdem: Für manche Anwendungen (DiGAs sowie Gesundheits-Apps) kann es notwendig sein, entsprechende Geräte dazu zu nutzen.

Tipps, um gute Gesundheits-Apps zu finden

Um eine seriöse Gesundheits-App zu erkennen, können schon ein paar Fragen helfen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat hierfür eine digitale Checkliste erstellt. Unter anderem können folgende Fragen helfen:

  1. Wird klar, was der Sinn und Zweck der App ist?
  2. Gab es in den letzten sechs Monaten ein Update?
  3. Wurde die App bereits von vielen, unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern bewertet?

Diese und weiteren Fragen beantwortet Ihnen die Checkliste des Aktionsbündnis Patientensicherheit.

Dieser Artikel steht Ihnen auch als Download auf unserer Webseite bereit.