Elektronische Patientenakte (ePA): Schildern Sie der Verbraucherzentrale Ihre Erfahrungen!
Seit Ende April 2025 steht die elektronische Patientenakte bundesweit für die Nutzung in der medizinischen Versorgung zur Verfügung – sowohl für Versicherte als auch für Leistungserbringer wie Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser. Die gesetzlichen Krankenkassen haben für ihre Versicherten eine elektronische Patientenakte eingerichtet, sofern diese nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Die elektronische Patientenakte fungiert als digitaler Gesundheitsordner, in dem persönliche Informationen wie Befunde, Diagnosen und Medikationspläne hinterlegt werden. Diese Daten können von den Versicherten selbst sowie von den behandelnden Einrichtungen eingesehen werden.
Ziel der elektronische Patientenakte ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu steigern und den Austausch relevanter Gesundheitsinformationen zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern zu erleichtern. Die elektronische Patientenakte verspricht somit eine bessere und gezielte gesundheitliche Versorgung.
Welche Erfahrungen haben Sie mit der elektronischen Patientenakte bisher gemacht? - Melden Sie der Verbraucherzentrale Ihre Erfahrungen!
Um besser für Ihre Verbraucherrechte eintreten zu können, ist die Verbraucherzentrale auf Ihre Erfahrungen rund um die ePA angewiesen – egal ob positiv oder negativ.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de/gesundheit-pflege/elektronische-patientenakte-epa-schildern-sie-ihre-erfahrungen-107367 – (abgerufen am 01.10.2025)